Trotz anfänglicher Widerstände einiger Stadträte und auch der Stadtverwaltung gegen Tempo- 30-Zonen mit Rechts-vor-links-Regelung haben sich diese in zahlreichen Wohnvierteln bewährt, zum Vorteil der dort wohnenden Bürger und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ein nennenswertes Unfallgeschehen ist nicht festzustellen.
Tempo-30-Zonen
In Wohnstraßen hat die Wohn- und Lebensqualität absoluten Vorrang. Der motorisierte Verkehr hat sich hier unterzuordnen.
Als Maßnahmen schlagen wir Tempo 30 Zonen in allen Wohngebieten vor, und die Ausweisung von Spielstraßen in besonderen Fällen (siehe Anlage vom 12.04.2008). Die Zonen erhalten eine einheitliche Rechts-vor-links-Regelung. Ausnahmen davon gibt es nur auf den Routen des ÖPNV. Bestehende Zonen sind - wo erforderlich - baulich nachzurüsten. Wesentlich ist dabei den Zufahrtsbereich zur Zone eindeutig zu definieren, durch Fahrbahnverengung, Pflaster, „Baumtor“ oder beidseitige Beschilderung.